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Kur

Gesundheit über die Krankenkasse


Kuren über offene Badekur bzw. ambulante Vorsorgemaßnahme :

  • Seit 2021 ist die ambulante Vorsorgemaßnahme wieder Pflichtleistung der Krankenkassen, das heißt, sie kann kaum mehr abgelehnt werden.
  • Alle 3 Jahre bei gesetzlichen Krankenkassen möglich
  • Auch für Nichterwerbstätige
  • Zuschuss für Unterbringung und Verpflegung beträgt je nach Krankenkasse ca. 13,- € pro Person (Bitte nachfragen). Den Kurantrag sollten Sie mindestens zwei Monate vor dem geplanten Termin bei Ihrer Kasse stellen. Ihr Hausarzt füllt den Antrag gerne aus, sein Budget wird nicht belastet. Falls der medizinische Dienst die Kur ablehnt, unbedingt Widerspruch einlegen!

Leistungen über Chipkarte:

  • Ihr Hausarzt oder Orthopäde verordnet (Rezept sollte nicht älter als 10 Tage sein oder ein anderer Behandlungstermin wird eingetragen.)
  • Badearzt in Bad Birnbach verordnet, zum Beispiel 6 x Fango mit 6 x Massage kostet Sie einmalig etwa 20,- € Zuzahlung, denn 10 % der Kosten sind selbst zu tragen.
  • Als gesetzlich Versicherter bringen Sie bitte Ihren genehmigten Kurarztschein mit, ansonsten wird die Behandlung Privat abgerechnet.

Gesundheit ist also bezahlbar

Tipps zur Beantragung einer ambulanten Vorsorgemaßnahme
(ambulante Badekur)

Nach der Gesetzlage kann eine ambulante Vorsorgemaßnahme am anerkannten Kurort (früherer Ausdruck: ambulante Badekur) im Regelfall alle 3 Jahre, bei schweren Erkrankungen oder dringender Notwendigkeit auch früher, bei der Krankenkasse beantragt werden. Viele Krankenkassen gewähren einen Zuschuß neben der Übernahme der Kuranwendungen. Da festgelegt ist, dass Maßnahmen am Heimatort Vorrang vor Maßnahmen am Kurort haben, sollten Sie auf jeden Fall am Heimatort vor Beantragung einer ambulanten Vorsorgemaßnahme Ihren Hausarzt ggf. Orthopäden aufsuchen und auch Verordnungen (z. B. Krankengymnastik) in Anspruch nehmen. Sinnvoll ist es auch selbst verhaltenspräventive Maßnahmen (z.B. Rückenschule, Nordic Walking, verschiedene sportliche Aktivitäten…) durchzuführen und den Beleg bei der Krankenkasse mit einzureichen.

Bitten Sie Ihren Artzt auch nicht nur die Diagnosen sondern ebenfalls die sich daraus ergebenden Beeinträchtigungen im täglichen Leben in den Kurantrag zu schreiben. Seien Sie nicht enttäuscht, wenn die Kur abgelehnt wird, da bei Erstantrag oft nur nach Aktenlage entschieden wird. Dann legen Sie Widerspruch ein mit dem Sie gleichzeitig einen rechtsmittelfähigen Kurablehnungsbescheid beantragen.

Wird die Kur nochmals abgelehnt, ist es sinnvoll mit dem Leiter/in in der örtlichen Krankenkasse zu sprechen, da diese, die letzte Entscheidungsbefungnis über eine Ablehnung oder Bewilligung obliegt.
Nehmen Sie die Ablehnungen nicht persönlich, sondern als Verwaltungsakt den Sie darstellen und reagieren Sie genauso verwaltungstechnisch darauf. Die Vorsorgeleistung, früher ambulante Badekur, ist im Sozialgesetzbuch weiterhin, festgeschrieben als Kurmaßnahme bei einer bestehenden Krankheit oder zur Krankheitsverhütung. Jedes Jahr kann eine Kur bei medizinischer Notwendigkeit beantragt werden. Als Regelleistung alle drei Jahre. Sprechen Sie persönlich mit Ihrer Krankenkasse.

Gerne übernehmen wir vom Arterhof die Terminvereinbarungen für entsprechende Arzttermine, wir beraten Sie. Rufen Sie uns an!

Tel. Vitalwelt: 08563/2051
Tel. Dr. Riethmüller, Kurärztin am Platz: 08563/91222
Tel. Arterhof Rezeption: 08563/96130

Sie haben Interesse an einer ambulanten Vorsorgemaßnahme?

Bitte füllen Sie unten stehendes Formular aus, wir senden Ihnen gerne weitere Informationen und das Formular für Ihren Hausarzt bzw. für Ihre Krankenversicherung zu.

Wichtig – bitte beachten Sie: Sollte unter dem Formular ein Button mit der Beschriftung „Inhalt entsperren“ zusehen sein, kann das Formular nur verschickt werden, wenn Google reCAPTCHA über diesen Button geladen wurde.



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